Wann stornieren und wann eine Korrekturrechnung ausstellen
Die Wahl haengt von der Art des Fehlers ab und beeinflusst die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie den GoBD-Export.
- Falscher Empfaenger oder Dublette: Vollstaendiger Storno des Belegs.
- Falsche Menge oder Preis: Teilstorno oder Differenzrechnung.
- Warenruecksendung: Gutschrift mit Bezug zum Lieferschein und der Rechnung.
- Nachtraeglicher Rabatt: Entgeltminderung via Korrekturbeleg, keine Annullierung.