Einfuehrung und Betrieb

CRM und DSGVO: Rechtsgrundlage, Einwilligung, Aufbewahrung und Betroffenenrechte

In einem B2B-CRM bedeutet DSGVO-Konformität vier konfigurierbare Säulen: Dokumentation der Rechtsgrundlage je Datenkategorie, protokollierte Einwilligung nach Kanal und Zweck, effektiv angewandte Löschfristen (Retention Policy) sowie die technische Fähigkeit, Betroffenenanfragen wie Auskunft oder Löschung prozesssicher zu beantworten und nachzuweisen.

CRM-Daten bestehen überwiegend aus geschäftlichen Kontaktdaten - diese bleiben dennoch personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Der entscheidende Unterschied liegt in der Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse für die Geschäftsbeziehung gegenüber der expliziten Einwilligung für Marketing-Kommunikation.

Diese Seite beschreibt die funktionalen Anforderungen, die ein System unterstützen muss; sie ersetzt keine Rechtsberatung für die spezifische Situation Ihres Unternehmens.

Kurz gefasst

  • Dokumentierte Rechtsgrundlage pro Datenkategorie.
  • Einwilligung mit Zeitstempel und Quelle, getrennt nach Kanal und Zweck.
  • Unverzügliche Umsetzung und systemweite Propagierung von Widerrufen.
  • Automatisch angewandte Löschfristen statt rein deklarativer Richtlinien.
  • Export und Löschung auf Anfrage mit lückenloser Rückverfolgbarkeit.

Konkrete Konfiguration im System

Fünf wesentliche Elemente für den Betrieb:

  • Einwilligungsfelder mit Änderungshistorie (Audit Trail).
  • Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC), um Datenzugriffe zu begrenzen.
  • Zugriffsprotokollierung für sensible Datenkategorien.
  • Regeln zur Anonymisierung oder Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.
  • Dokumentierte Prozesse zur Beantwortung von Betroffenenanfragen.

Häufige Fragen

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